Diese Kürzungen, überhaupt die ganze

Diese Kürzungen, überhaupt die ganze Haltung der Regierung, verletzten Grundrechts-positionen, die in der Bundesverfassung stipuliert sind:
– Persönliche Freiheit (Art. 10 BV): z. B. Miete einer angemessenen Wohnung, die soziale Kontakte zulässt; Anschaffungs- oder Mietkosten eines Musikinstruments; Eintrittspreise Museen, Fussballspiele, Theater; Konsumationskosten für den „Stamm“.
– Recht auf Ehe und Familie (Art.14 BV): Mitgliederbeiträge in Sportclub; Miete in familien-freundlichem Quartier.
– Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV): Gebühren für Radio/TV/Internet; Abo-Kosten oder Einzelpreise für Zeitschriften.
– Vereinigungsfreiheit (Art. 23 BV) Mitgliederbeiträge für Schachclub, den Trachten- oder Quartierverein.
– Niederlassungsfreiheit (Art. 24 BV): Miete in der Gemeinde/Quartier seiner Wahl.
– Berufswahlfreiheit (Art. 27 BV): Kosten für weiterführende Schul- und Ausbildungen nach der obligatorischen Schulzeit.
– Politische Rechte (Art. 34 BV): Mitgliederbeiträge für politische Parteien, Kosten für Informationskanäle.
Mit der bevorstehenden Kürzung des Grundbedarfs fürs Leben wird eine Gruppe von Menschen daran gehindert, grundrechtlich geschützte Freiheiten und demokratische Rechte real zu nutzen. Mit diesen Einschränkungen wird die freiheitliche und demokratische Ordnung des Bundes in Frage gestellt. (Quelle: Jusletter vom 26.03.2019)