Fakten statt Vorurteile

„Fakt isch…“ – Die VERKEHRT-Serie!

Das Sozialhilfe-Quiz

Mit folgendem Quiz sollen mit Fakten zur Sozialhilfe Vorurteile geklärt werden.

Was weisst du über die Sozialhilfe? Kannst du diese Fragen beantworten?

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Wie viel Prozent der in der Schweiz lebenden Bevölkerung bezieht Sozialhilfe?

Correct! Wrong!

3.2 Prozent der in der Schweiz lebenden Bevölkerung bezieht Sozialhilfe. 3.2% entspricht 265'626 Personen, welche im Jahr 2015 auf finanzielle Unterstützung angewiesen waren. Die Sozialhilfequote lag seit 2005 stets zwischen 2.9% und 3.3% und hat sich seit 2013 nicht verändert.

Wie viele der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe sind Kinder?

Correct! Wrong!

Im Jahr 2015 betrug der Anteil an Minderjährigen (0-17 jährig) in der Sozialhilfestatistik 28,9%. Kinder werden in der Sozialhilfe im Unterstützungsbudget ihrer Eltern oder den erziehungsberechtigten Personen berücksichtigt. Für die Kinder wird ein Pauschalbetrag für den Lebensbedarf (Nahrung, Kleider, Schuhe, Hobbies usw.) eingerechnet. Der Betrag variiert je nach Anzahl Personen, die im selben Haushalt leben. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) empfiehlt bei einem 3 Personen-Haushalt einen Pauschalbetrag von Fr. 606.-, bei einem 4 Personen-Haushalt Fr. 522.- und bei einem 5 Personen-Haushalt Fr. 472.- pro Person. Krankheitskosten werden zusätzlich situationsbedingt vergütet. Wie bei den Erwachsenen auch, soll den Kindern über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus auch die Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht werden. So soll sichergestellt werden, dass die Kinder nicht bereits von Anfang an benachteiligt sind.

In der Schweiz kann ich beliebig meinen Wohnort wechseln. Dies garantiert mir die Niederlassungsfreiheit in der Bundesverfassung (Art. 24).

Correct! Wrong!

Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe sind in dem sonst schon angespannten Wohnungsmarkt besonders benachteiligt. Für sie sieht die Realität aber oft ganz anders aus, trotz der in der Bundesverfassung garantierten Niederlassungsfreiheit: Wenn der Mietzins nicht den Richtlinien des Sozialamtes entspricht, werden sie von Amtswegen zum Umzug gezwungen. Dem stehen skrupellose Liegenschaftsverwaltungen gegenüber, welche die Notlage dieser Menschen ausnutzen und sanierungsbedürftige Wohnungen zu überrissenen Preisen - nicht selten zu den maximalen Mietzinslimiten des Sozialdienstes der Gemeinde - vermieten. In der Diskussion um Sozialhilfekosten geht meistens vergessen, dass ein beachtlicher Teil des Sozialhilfebudgets direkt in den Wohnungsmarkt weiterfliesst.

Wie viele Prozente der Sozialhilfeleistungen fliessen direkt in den Wohnungsmarkt?

Correct! Wrong!

Die Ausgaben für den Mietzins machen in einem Sozialhilfebudget ungefähr einen Drittel aus. Das heißt, ein Drittel der Ausgaben für die Sozialhilfe fließt direkt in den Wohnungsmarkt weiter. Davon profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften .

„Wer Sozialhilfe bezieht, ist ein Schmarotzer und nur zu faul zum arbeiten“. Was ist an dieser Aussage dran? Wie viele Bezügerinnen und Bezüger arbeiten?

Correct! Wrong!

Von allen Personen, die 2015 in der Schweiz einen Antrag auf Sozialhilfe stellten, waren 26.1% Erwerbstätige, 39.5% Erwerbslose und 34.4% Nichterwerbspersonen. Was heißt das? Bei mehr als einem Viertel der Personen, die Sozialhilfe beantragen, reicht das Einkommen nicht aus um die Ausgaben zu decken. Personen, die trotz Vollzeitarbeit unter dem Existenzminimum leben, nennt man Working Poor. 34.4% sind Nichterwerbspersonen. Das sind Personen, die weder als Erwerbstätige noch Erwerbslose gelten, weil sie vorübergehend arbeitsunfähig, im Haushalt tätig, in Ausbildung, ohne Chance auf dem Arbeitsmarkt, dauerinvalid oder Rentner sind. Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, respektive sind von diesem nicht erwünscht. 39.5% sind Personen, die als arbeitsfähig gelten und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen – falls sie denn auf dem Arbeitsmarkt überhaupt gefragt sind. In der ganzen Aufstellung nicht berücksichtigt sind die Kinder. Sie alleine machen 28.9% der Bezügerinnen und Bezüger aus.

Wo finde ich das nationale Gesetz zur Sozialhilfe?

Correct! Wrong!

Nirgendwo! Auf nationaler Ebene besteht kein Sozialhilfegesetz. Die Sozialhilfe ist kantonal und in Gemeindeverordnungen geregelt. Um auf nationaler Ebene eine Angleichung der Sozialhilfepraxis zu erwirken, gibt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) seit 1963 Richtlinien heraus. Die SKOS ist ein Fachverband, der als Verein organisiert ist. Mitglieder sind Kantone, Gemeinden, Bundesämter aber auch Private. Bisher befolgten die Gemeinden die Richtlinien der SKOS weitgehend. Seit einigen Jahren steht die SKOS zunehmend in der Kritik und es ist zu befürchten, dass die SKOS mehr und mehr an verpflichtendem Charakter verliert. Die Auswirkungen wären fatal. Es würde ein Negativ-Wettbewerb um die Armutsbetroffenen entstehen. Jeder Kanton, jede Gemeinde möchte für Sozialfälle möglichst unattraktiv sein und die Armutsbetroffenen würden wie im Mittelalter abgeschoben. Sie würden zu Vertriebenen im eigenen Land.

Wie hoch ist die durchschnittliche finanzielle Unterstützung pro Bezügerin oder Bezüger von Sozialhilfe pro Jahr?

Correct! Wrong!

Der durchschnittliche finanzielle Aufwand je Person und Jahr in der Sozialhilfe beträgt Fr. 9'473.-. Ein Grund dafür ist unter anderem, dass ein Großteil der Bezügerinnen und Bezüger nur vorübergehend und in geringem Umfang unterstützt werden muss.

Wer von der Sozialhilfe lebt, dem bleibt unter dem Strich mehr als einem Erwerbstätigen. Wer da noch arbeiten geht, ist der Doofe!

Correct! Wrong!

Man kann nicht pauschal sagen, wer von der Sozialhilfe lebt, erhält mehr als Erwerbstätige. Wenn jemand Erwerbstätiges jedoch sehr knapp über dem Existenzminimum der Sozialhilfe lebt – es geht hier um maximal etwa 300 Franken – kann dies tatsächlich zutreffen. Diese Person wäre aus monetärer Sicht etwas besser gestellt, würde sie 300 Franken weniger verdienen und dafür von der Sozialhilfe mit wenigen Franken ergänzend zum Einkommen unterstützt werden. Weshalb? Wer von Sozialhilfe abhängig ist, ist steuertechnisch im Vorteil. Bezügerinnen und Bezügern werden die Steuern meistens auf Antrag erlassen und für die Unterstützungszeit werden keine berechnet. Zur Beseitigung dieser subjektiven Ungerechtigkeit ist die Steuerlast bei Schlechtverdienenden zu verkleinern. Nicht die Sozialhilfe zu kürzen! In der Politik wird von bürgerlicher Seite gefordert, dass auch auf Einkommen aus der Sozialhilfe Steuern bezahlt werden sollen. Aufgrund des enormen administrativen Aufwands für den Staat, den Bürgern Geld zu bezahlen nur um für dieses Geld wieder Steuern zu berechnen, kann dies nicht die Lösung sein. In der ganzen Diskussion geht folgende Tatsache oft vergessen: Wer von der Sozialhilfe unterstützt wird, ist dem Sozialamt fortlaufend Rechenschaft schuldig. Bezügerinnen und Bezüger müssen Vollmachten von AHV, Steuerverwaltung, Ärzten, IV, Krankenkasse usw. unterzeichnen, damit ihre persönlichen Verhältnisse überprüft werden können, sie müssen Kontoauszüge und Lohnabrechnungen pünktlich abgeben, müssen an Integrationsprogrammen teilnehmen, Arbeitsbemühungen vorweisen. Auch sind sie verpflichtet, längere Ortsabwesenheiten dem Sozialamt zu melden. Ferien etwa, müssen stets von der zuständigen Person auf dem Sozialamt bewilligt werden. Zusammengefasst, Bezügerinnen und Bezüger müssen ständig ihre Mitwirkungsbereitschaft unter Beweis stellen. Menschen in der Sozialhilfe leben mit dem ständigen Gefühl, bevormundet zu sein. Hinzu kommt die Stigmatisierung die von außen wirkt. Der psychische Druck der auf Menschen in der Sozialhilfe wirkt ist enorm!

Stellen Sie sich vor: Sie wurden soeben Mutter und obwohl sich Ihr Arbeitgeber flexibel zeigt und Ihnen für die Zeit nach dem Mutterschaftsurlaub ein Teilzeitpensum in Aussicht gestellt hat, werden Sie als Alleinerziehende kaum über die Runden kommen. Wer hilft Ihnen und Ihrem Kind?

Correct! Wrong!

Die Sozialhilfe. Sie ist das Sicherungssystem, das Ihnen Ihre Existenzgrundlage garantiert, wenn die übrigen Hilfeleistungen des Sozialsystems nicht zum Tragen kommen. Alleinerziehend zu sein ist einer der größten Risikofaktoren, um von der Sozialhilfe unterstützt zu werden. Die Sozialversicherungen (z.B. die Arbeitslosenversicherung) wurden zu einer Zeit installiert, in der die bürgerliche Kleinfamilie Ideal und Normalität war. Den heutigen Gegebenheiten wird das System all zu oft nicht mehr gerecht. Deshalb springt die Sozialhilfe hier ein. Im Schweizerischen Sozialsystem gilt der Grundsatz der Subsidiarität. Die Subsidiarität regelt, in welcher Reihenfolge welche privaten und staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten zum Tragen kommen. Menschen, die sich in einer Notlage befinden, sind zuallererst verpflichtet sich selber zu helfen. Erst danach können Leistungen von Sozialversicherungen und anderen staatlichen Hilfeleistungen geltend gemacht werden. An letzter Stelle der Subsidiarität steht die Sozialhilfe. Sie kommt dann zum Zuge, wenn alle vorgelagerten Unterstützungsmöglichkeiten nicht (mehr) greifen. Als junge Mutter arbeiten Sie Teilzeit und die Großmutter ihres Kindes übernimmt Betreuungsaufgaben. Somit haben Sie die Maxime der Selbsthilfe befolgt. Der Kindsvater ist zur Zahlung von Alimenten verpflichtet. Er befindet sich aber selber in einer prekären Situation und kann seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen. Sie haben sich auf der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) gemeldet. Weil Sie ihr Kind betreuen, können Sie Ihr Arbeitspensum nicht erhöhen. Somit sind Sie nicht vermittelbar und haben keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV). Die einzige staatliche Unterstützung, die Sie geltend machen können sind in diesem Fall die Kinderzulagen. Da sie mit diesen zusätzlichen Fr. 230.- pro Monat (Kinderzulagen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich) nicht einmal die Kosten für die Kinderkrippe bezahlen können, bleibt Ihnen in diesem fiktiven Beispiel nur der Gang auf das Sozialamt.

Fakten statt Vorurteile
 
Quellen: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/sozialhilfe/empfaenger-innen-sozialhilfe-weiterer-sinn/wirtschaftliche-sozialhilfe.html

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